Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Jens Graf, veröffentlichte erstmals 1989 zum Thema Kapitalanlagenrecht in einer juristischen Fachpublikation und ist seitdem regelmäßig mit diesem Rechtsgebiet befasst.
Ab 1994 betraut Graf ausgewählte Massenschadensfälle gegen in- und ausländische Adressen und wirkt mehrfach an Gerichtsverfahren mit, die zu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes führen. Er war Dozent der ebs FINANZAKADEMIE, Teilnehmer der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest und ist Mitglied der Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e. V.. Erwähnung findet die Kanzlei in den Fachpublikationen Kanzleien in Deutschland 2007 („ist für ihre Kompetenz im Kapitalanlegerschutz bundesweit bekannt“), JUVE und der Focus Anwaltsliste.
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht und dem Recht der Vermögensverwaltung tätig und vertreten die Anlegerseite. Zu ihren Mandanten zählen Privatpersonen, Klienten von Vermögensverwaltern und institutionelle Investoren, die Rat und Hilfe bei Kapitalanlagen jeglicher Art benötigen.
Die Betrauung mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung von Vermögen erstreckt sich u. a. auf die Beratung bei Vertragsgestaltungen, die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen in- und ausländische Adressen über die Vertretung in Schieds- und Schlichtungsverfahren bis hin zu Prozessen vor allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten.
Die aus der mehrjährigen Befassung mit einer Vielzahl individueller Mandate erlangten Erfahrungen fließen ein in jedes aktuelle und zukünftige Mandat. Sie finden Ausdruck in der Fokussierung auf die Vertretung von natürlichen und juristischen Personen, die bei der Inanspruchnahme von Verwaltungs-, Beratungs- und sonstigen Diensten von Vermögensverwaltungen, Anlageberatungen, Brokern, Sparkassen, Banken und Vermittlern oder beim unmittelbaren Erwerb unterschiedlichster Beteiligungen und Kapitalanlagen im In- und Ausland Schäden erlitten haben. Besonderer Wert wird gelegt auf die den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Klienten gerecht werdende Beratung und Vertretung.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Jens Graf ist seit Jahren Gegenstand der Berichterstattung der Wirtschaftspresse. Mit mehr als 18 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich unabhängig mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung der Erhaltung vorhandenen und Rekonstruktion verlorenen Vermögens durch die entschlossene Inanspruchnahme aller in Frage kommenden Anspruchsgegner.